Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.09.2016 - I-3 Wx 130/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,34524
OLG Düsseldorf, 23.09.2016 - I-3 Wx 130/15 (https://dejure.org/2016,34524)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.09.2016 - I-3 Wx 130/15 (https://dejure.org/2016,34524)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. September 2016 - I-3 Wx 130/15 (https://dejure.org/2016,34524)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,34524) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung einer zum Handelsregister angemeldeten Vertretungsregelung bei Unwirksamkeit des zugrunde liegenden Gesellschafterbeschlusses

  • ra.de
  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragung einer zum Handelsregister angemeldeten Vertretungsregelung bei Unwirksamkeit des zugrunde liegenden Gesellschafterbeschlusses

  • rechtsportal.de

    BGB § 181 ; GmbHG § 53 Abs. 2 S. 1 Hs. 1
    Eintragung einer zum Handelsregister angemeldeten Vertretungsregelung bei Unwirksamkeit des zugrunde liegenden Gesellschafterbeschlusses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Eintragung einer konkreten Vertretungsregelung bzgl. der Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens bei unwirksamer "zustandsbegründender Satzungsdurchbrechung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gesellschafterbeschluss entgegen der GmbH-Satzung - und dann?

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 293
  • ZIP 2016, 2270
  • MDR 2016, 1460
  • NZG 2016, 1424
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.10.2008 - II ZR 255/07

    Zur Alleinvertretungsbefugnis des GmbH-Geschäftsführers bei Liquidation

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2016 - 3 Wx 130/15
    Dies hat bereits das Registergericht in der Zwischenverfügung und dem Nichtabhilfebeschluss näher ausgeführt, folgt zweifelsfrei aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 27. Oktober 2008 (WM 2009, 23 ff.; insbesondere Tz. 11) und wird nach ihrer ausdrücklichen Erklärung von der Rechtsmittelbegründung ebenso gesehen.

    Sofern dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit überhaupt gesonderte Bedeutung zukommen sollte (in diesem Sinne möglicherweise BGH WM 2009, 23 ff., Tz. 12), folgt hieraus nichts für das Rechtsmittel Günstigeres.

  • BGH, 07.06.1993 - II ZR 81/92

    Satzungsdurchbrechende Beschlüsse zur Amtszeit von Aufsichtsratsmitgliedern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2016 - 3 Wx 130/15
    Ein solchermaßen unwirksamer Gesellschafterbeschluss kann zwar grundsätzlich in eine schuldrechtliche Verpflichtung zu einem der getroffenen Regelung entsprechenden Verhalten umgedeutet werden, doch kann eine solche schuldrechtliche Abrede grundsätzlich nicht bewirken, dass eine bestimmte organisationsrechtliche Regelung der Satzung geändert wird (BGHZ 123, 15 ff.; Nachweise zur obergerichtlichen Rechtsprechung bei OLG Dresden NZG 2012, 507 f.; Scholz-Priester, GmbHG, 11. Aufl. 2015, § 53 Rdnr. 29 f.; Groß-kommGmbHG-Ulmer, 2008, § 53 Rdnr. 36; Harbarth a.a.O., § 53 Rdnr. 45, 48 f. und 52; wohl auch Zöllner/Noack a.a.O., § 53 Rdnr. 45).
  • OLG Dresden, 09.11.2011 - 12 W 1002/11
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2016 - 3 Wx 130/15
    Ein solchermaßen unwirksamer Gesellschafterbeschluss kann zwar grundsätzlich in eine schuldrechtliche Verpflichtung zu einem der getroffenen Regelung entsprechenden Verhalten umgedeutet werden, doch kann eine solche schuldrechtliche Abrede grundsätzlich nicht bewirken, dass eine bestimmte organisationsrechtliche Regelung der Satzung geändert wird (BGHZ 123, 15 ff.; Nachweise zur obergerichtlichen Rechtsprechung bei OLG Dresden NZG 2012, 507 f.; Scholz-Priester, GmbHG, 11. Aufl. 2015, § 53 Rdnr. 29 f.; Groß-kommGmbHG-Ulmer, 2008, § 53 Rdnr. 36; Harbarth a.a.O., § 53 Rdnr. 45, 48 f. und 52; wohl auch Zöllner/Noack a.a.O., § 53 Rdnr. 45).
  • OLG Frankfurt, 21.05.2019 - 20 W 87/18

    Zur Befreiung des Liquidators einer GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB

    Unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des OLG Hamm vom 06.07.2010 (Az. 15 Wx 281/09) sowie des OLG Düsseldorf vom 23.09.2016 (Az. 3 Wx 130/15) könne eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB nur dann durch einfachen Gesellschafterbeschluss erfolgen, wenn der Gesellschaftsvertrag eine entsprechende Ermächtigung hierzu enthalte, was in der vorliegenden Fallkonstellation gerade nicht der Fall sei.

    Mit Schriftsatz an den Senat vom 17.04.2018 (Bl. 91 f d.A.) hat der Verfahrensbevollmächtigte der Gesellschaft erklärt, die relevante Frage, um die es trotz der umfangreichen Ausführungen der Oberlandesgerichte Köln (Beschluss vom 21.09.2016, a.a.O.) und Düsseldorf (Beschluss vom 23.09.2016, a.a.O.) gehe, sei die, ob die von dem Bundesgerichtshof ausdrücklich bejahte Möglichkeit, für die abstrakte (und daraus folgend) konkrete Vertretungsregelung der Liquidatoren bei Fehlen einer Regelung im Gesellschaftsvertrag durch einfachen Gesellschafterbeschluss eine von § 68 Abs. 1 S. 1 GmbHG abweichende Regelung zu treffen, nicht nur für die Frage der Einzel- und Gesamtvertretungsberechtigung gelte, sondern auch für die Frage der Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB.

    Selbst wenn man diesen Beschluss mit dem Oberlandesgericht Düsseldorf (Beschluss vom 20.09.2016, Az. 3 Wx 130/15, zitiert nach juris) als sogenannten "satzungsdurchbrechenden Beschluss" einordnen wollte (zu den Voraussetzungen vgl. dort, a.a.O., Rn. 22), würde es im Hinblick auf dessen damit verbundene, sich nicht nur auf einen Einzelakt beschränkende (punktuelle Satzungsdurchbrechung), sondern zustandsbegründete Dauerwirkung (zustandsbegründende Satzungsdurchbrechung) an der Wahrung der für einen derartigen Beschluss jedenfalls erforderlichen notariellen Form mangeln (vgl. im Einzelnen Oberlandesgericht Düsseldorf, a.a.O.; zum Formerfordernis einer zustandsbegründenden Satzungsdurchbrechung vgl. auch Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 24.08.2018, Az. 4 Wx 4/18, zitiert nach juris, m.w.N., insbesondere auch zu Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.06.1993, Az. II ZR 81/92, der bereits entschieden hat, dass eine Durchbrechung des Gesellschaftsvertrages, die einen von dem Gesellschaftsvertrag abweichenden rechtlichen Zustand begründet, ohne Einhaltung der für eine Gesellschaftsvertragsänderung geltenden Formvorschriften auch dann unwirksam ist, wenn dieser Zustand auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt ist).

    Er schließt sich vielmehr im Ergebnis der zunächst vom Oberlandesgericht Köln (Beschluss vom 21.09.2016, Az. 2 Wx 377/16, zitiert nach juris) und dann - allerdings nur bei verständiger Wertung dieses Beschlusses - wohl auch von dem Oberlandesgericht Düsseldorf (Beschluss vom 20.09.2016, a.a.O.) vertretenen Ansicht an, wonach sich die gesellschaftsvertragliche Regelung über die Ermächtigung der Gesellschafter zur Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB für die werbende GmbH nicht auch auf das Liquidationsverfahren erstreckt (so auch Fuchs/Grimm in EWiR 2017, 367 f; Schmidt in NotBZ, 2012, 161 ff; Lorscheider in BeckOK GmbH-Gesetz, Stand 01.02.2019, § 68 Rn. 7; Hohner in Papenburg, Kommentar zum GmbH-Gesetz, 8. Aufl., 1997, § 68, Rn. 9; a.A. in der Literatur u.a. Nehrlich in Michalski, GmbHG, 3. Aufl. 2017, § 68 Rn. 11; Kleindiek in Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz, 19. Aufl. 2016, § 68, Rn. 4 ; Schmidt in Scholz, GmbH-Gesetz, 12. Aufl. 2018, § 68 Rn. 5a; Wicke, in Wicke, GmbH-Gesetz, 3. Aufl. 2016, § 68, Rn. 3; Terner in DStR 2017, 160 ff; Wälzholz in GmbHR 2002, 305 ff).

  • BFH, 28.09.2022 - VIII R 20/20

    Steuerliche Behandlung eines punktuell satzungsdurchbrechenden inkongruenten

    bb) Satzungsdurchbrechende Gesellschafterbeschlüsse, die einen vom Regelungsinhalt der Satzung abweichenden rechtlichen Zustand mit Dauerwirkung (und sei es auch nur für einen begrenzten Zeitraum) begründen, sind (selbst im Fall eines einstimmig gefassten Beschlusses) nichtig, wenn bei der Beschlussfassung nicht alle materiellen und formellen Bestimmungen einer Satzungsänderung (insbesondere die notarielle Beurkundung und Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister gemäß § 53 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1, § 54 Abs. 1 GmbHG) eingehalten werden (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 07.06.1993 - II ZR 81/92, BGHZ 123, 15, unter 1.b [Rz 12, 13]; Oberlandesgericht --OLG-- Köln, Beschluss vom 24.08.2018 - I-4 Wx 4/18, GmbHR 2019, 188, Rz 15 bis 19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.09.2016 - I-3 Wx 130/15, GmbHR 2017, 36, Rz 22; s. OLG Dresden, Beschluss vom 09.11.2011 - 12 W 1002/11, GmbHR 2012, 213, Rz 10; vgl. auch OLG Nürnberg, Urteil vom 10.11.1999 - 12 U 813/99, GmbHR 2000, 563, Rz 81, jeweils m.w.N.).

    Ob die Beschlüsse für ihre Wirksamkeit notariell zu beurkunden gewesen wären, aber nicht in das Handelsregister hätten eingetragen werden müssen (so wohl BFH-Urteil in BFH/NV 2018, 936, Rz 22; offengelassen von OLG Düsseldorf, Beschluss in GmbHR 2017, 36, Rz 23; Bender/Bracksiek, DStR 2014, 121, 124 f.; wohl auch Pörschke, DB 2017, 1165, 1166), oder ob für die Wirksamkeit der Beschlüsse die notarielle Beurkundung und Eintragung --neben der erforderlichen Beschlussmehrheit und Zustimmung der betroffenen Gesellschafter-- entbehrlich waren (Lauer/Weustenfeld, DB 2022, 985, 988; Birkenmaier/Obser, GmbHR 2022, 850, 853; wohl auch Grever, Rheinische Notar-Zeitschrift 2019, 1, 8), braucht der Senat nicht zu entscheiden.

  • OLG Köln, 24.08.2018 - 4 Wx 4/18

    Wirksamkeit einer zustandsbegründenden Satzungsdurchbrechung durch

    Dies wird z. T. ausdrücklich so ausgeführt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.10.2011 - 20 W 95/11 -, GmbHR 2012, 394, 396; Priester, in: Scholz, GmbHG, 12. Aufl., 2014, § 53 Rn 30; Hoffman, in: Michalski, GmbHG, 2. Aufl., 2010, § 53 Rn 37), z. T. ergibt sich dies aber auch aus der Forderung, dass "zustandsbegründende Satzungsdurchbrechungen ... zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung sämtlicher Bestimmungen über die Satzungsänderung" bedürfen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.09.2016 - 3 Wx 130/15 -, NZG 2016, 1424 Rn 15; OLG Dresden, a. a. O.; Bayer, in: Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 19. Aufl., 2016, § 53 Rn 30 sowie Harbarth, in: MünchKommGmbHG, 2. Aufl., 2016, § 53 Rn 49, wenn dort auf einen "Satzungsänderungsbeschluss" abgestellt wird).
  • KG, 04.04.2022 - 22 W 15/22

    Prüfungskompetenz des Registergerichts hinsichtlich Bestellung weiteren

    Es handelte sich deshalb bei dem Gesellschafterbeschluss mit dem Herr R... K... zum Geschäftsführer bestellt wurde, nicht um einen "satzungsändernden" bzw. satzungsdurchbrechenden Beschluss, der die gesellschaftsvertragliche Regelung außer Kraft setzte bzw. im Einzelfall von ihr abwich (wie in der vom Gesellschafter S... angeführten Entscheidung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.09.2016 - I-3 Wx 130/15 - Rn. 22, zitiert nach juris) und deshalb gemäß § 53 Abs. 2 Satz 1 GmbHG der notariellen Beurkundung bedurfte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht